Monatsarchive: Juni, 2024

Das neue Einbürgerungsgesetz stellt Behörden vor zusätzliche Herausforderungen

Ab dem 27. Juni 2024 tritt das neue deutsche Einbürgerungsgesetz in Kraft. Die Mindestaufenthaltsdauer für eine Einbürgerung wird von derzeit acht auf fünf Jahre verkürzt, bei besonderen Integrationsleistungen sogar auf bis zu drei Jahre. Diese Änderungen bedeuten, dass Ausländerbehörden künftig mehr Anträge auf Einbürgerung bearbeiten müssen. Herausforderungen für Behörden Bereits heute stoßen viele Ausländerbehörden an …