Ab dem 27. Juni 2024 tritt das neue deutsche Einbürgerungsgesetz in Kraft. Die Mindestaufenthaltsdauer für eine Einbürgerung wird von derzeit acht auf fünf Jahre verkürzt, bei besonderen Integrationsleistungen sogar auf bis zu drei Jahre. Diese Änderungen bedeuten, dass Ausländerbehörden künftig mehr Anträge auf Einbürgerung bearbeiten müssen.
Herausforderungen für Behörden
Bereits heute stoßen viele Ausländerbehörden an ihre Kapazitätsgrenzen. Das neue Einbürgerungsgesetz wird die Situation aufgrund der verkürzten Mindestaufenthaltsdauer weiter verschärfen. Zahlreiche Ausländerbehörden haben zusätzlichen Personalbedarf angemeldet, doch die angespannten Finanzsituationen in den Kommunen lassen Zweifel aufkommen, ob dieser Bedarf gedeckt werden kann.
Digitale Lösungen für eine effiziente Verwaltung
Mit Smart CX zur Besuchersteuerung und dem Warteschlangenmanagement können Ausländerbehörden organisatorische Maßnahmen ergreifen, die das zusätzliche Arbeitsaufkommen abfedern.
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